Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1.1 Leistungen
Die GreenPS GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) inklusive aller notwendigen Komponenten und Arbeiten. Darüber hinaus umfasst das Leistungsspektrum:
Mieterstrommodelle: Planung und Umsetzung von Energieversorgungskonzepten für Mietshäuser und Gewerbeobjekte.
Energieberatung: Analyse und Optimierung von Energiekonzepten zur Reduzierung von Kosten und Emissionen.
Wärmepumpen: Lieferung, Installation und Wartung von Wärmepumpensystemen zur energieeffizienten Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung. Energetische Sanierung: Umfassende Modernisierung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz.
1.2 Arbeitsausführung
Die GreenPS GmbH wird die beauftragten Arbeiten gewissenhaft, fachgerecht und unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik ausführen. Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.Zusatzarbeiten und erforderliche Geräte
Zusätzliche A0-rbeiten oder der Einsatz von Spezialgeräten (z. B. Kräne, Gerüste, Bagger) werden nur nach vorheriger Absprache und entsprechender Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt. Kosten für notwendige Genehmigungen oder behördliche Abnahmen trägt der Auftraggeber.
3.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Genehmigungen für die Installation der PV-Anlage, Wärmepumpe oder energetische Sanierungsmaßnahmen vorliegen.
3.2 Der Auftraggeber ermöglicht der GreenPS GmbH uneingeschränkten Zugang zur Baustelle und sorgt für die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
3.3 Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllen und dadurch Verzögerungen entstehen, behält sich die GreenPS GmbH das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Alle gelieferten Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen Eigentum der GreenPS GmbH.
4.2 Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber ist vor vollständiger Zahlung nicht gestattet. Sollte eine Weiterveräußerung trotz des Eigentumsvorbehalts erfolgen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle daraus resultierenden Forderungen an die GreenPS GmbH ab.
5. Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (§ 640 BGB). Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung, gilt die Leistung als abgenommen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Abschlagszahlungen
Die Zahlung erfolgt in folgenden Abschlagszahlungen: 20 % des Auftragswertes bei Auftragsbestätigung; 60 % nach Abschluss der Dachmontage; 20 % nach Abschluss der Elektromontage.
6.2 Fälligkeit
Alle Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
7.Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistungsfrist
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für die von der GreenPS GmbH erbrachten Leistungen zwei Jahre. Auf Solarmodule, Wärmepumpen und andere technische Komponenten gewährt der Hersteller eine separate Leistungsgarantie, deren Bedingungen sich nach den Herstellerangaben richten.
7.2 Garantiefälle
Im Falle eines Garantiefalls an einer von der GreenPS GmbH gelieferten und installierten Komponente muss sich der Kunde direkt an den jeweiligen Hersteller wenden. Die GreenPS GmbH übernimmt keine eigene Garantie über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus.
7.3 Haftungsbeschränkung
Die GreenPS GmbH haftet nicht für Ertragsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige indirekte Schäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
8. Kündigung
8.1 Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag nach Maßgabe des § 648 BGB kündigen. In diesem Fall ist die GreenPS GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten abzurechnen.
8.2 Kündigungsrecht des Auftragnehmers
Die GreenPS GmbH kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung gestellt.
9. Verbraucherstreitbeilegung
Die GreenPS GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz der GreenPS GmbH.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Abweichende Bedingungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.